Die Leitlinien der Zusammenarbeit zwischen Schule, Eltern und Schülern:

  • Die Eltern informieren die Schule schnellstmöglich über schulisch relevante Sachverhalte, z.B. bei Erkrankungen.
  • Die Klassenlehrer informieren ein Mal im Halbjahr in ihren Klassenelternabenden über wichtige Belange der Klasse.
  • Die Schulleitung informiert im Falle wichtiger Informationen oder Veränderungen durch Elternbriefe.
  • Ein Mal im Halbjahr findet die Schulkonferenz unter Leitung des Schulleiters statt. Die Einladung der Mitglieder der Schulkonferenz erfolgt rechtzeitig durch die Schulleitung.
  • In der Sekundarstufe finden ein Mal pro Halbjahr Fachlehrersprechtage statt, auf denen Eltern und Fachlehrer sich zur Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler oder bei Problemen austauschen können.
  • Mindestens zwei Mal im Schuljahr findet durch Einberufung des Schulleiters eine Versammlung der Elternvertreter mit der Schulleitung statt.
  • In den Klassenstufen 3 bis 9 findet ein Mal im Schuljahr ein Lernentwicklungsgespräch zur Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler statt. 
  • Sofern Schülerinnen und Schüler nicht am elektronischen Notenbuch teilnehmen, werden die Eltern durch die Klassenlehrer ein Mal im Halbjahr durch Notenlisten über den Leistungsstand ihres Kindes informiert.
  • Auf themenspezifischen Informationsabenden werden Eltern und Schüler über wichtige Sachverhalte und Termine informiert (z.B. zur gymnasialen Oberstufe).
  • Die gewählten Schülervertreter haben das Recht, vom Schulleiter gehört zu werden und ihm Ansichten, Wünsche und Standpunkte vorzutragen.
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